AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Pro Gravur AG, 3018 Bern

Ohne anders lautende Regelung in der Auftragsbestätigung gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1.Offerten

1.1. Sollten für das Vorbereiten eines Angebotes Entwicklung, technische Leistungen oder andere Vorleistungen nötig sein, so können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

1.2. Das geistige Eigentum an Entwürfen bleibt bei der Pro Gravur AG (hiernach Pro Gravur genannt). Derartige Entwürfe dürfen vom Kunden nicht ohne Bezahlung und/oder schriftliche Vereinbarung verwendet werden.

1.3. Die Preise basieren auf den Anforderungen, die der Kunde in der Anfrage spezifiziert hat. Im Fall von Änderungen werden die Preise angepasst.

1.4. Ohne anders lautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Bearbeitung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Stand- und Massangaben. Angebote, die auf Grund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben stets unverbindlichen Richtpreis-Charakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen.

2. Auftragsbestätigung/Verträge

2.1. Die Preise sind nur soweit verbindlich, als Pro Gravur nicht durch Erschwerungen wirtschaftlicher oder anderer Natur gezwungen wird, die Produktion und Lieferung unter Ablehnung jeglicher Schadenhaftung, den veränderten Verhältnissen anzupassen.

2.2. Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, stets Nettopreise ab Lieferfirma, zuzüglich Transportkosten und MWSt. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten könnten und deren Preiskonsequenzen dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt werden.

3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug zu erfolgen, vorbehältlich anders lautender Vereinbarungen.

Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als 2 Monate hinzieht, so ist Pro Gravur berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung ihrer Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzulegen.

4. Lieferung

4.1. Die Lieferung der Ware bedingt die Verrechnung der anfallenden Transportkosten.

(EXW, Incoterms 2000)

4.2 Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild, Textvorlagen, Lithos, Manuskripte, CD’s, Datenträger, Gut zum Druck etc.) vereinbarungsgemäss bei Pro Gravur eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Einganges der Vorlagen bei Pro Gravur und enden mit dem Tage, an dem die Ware bei Pro Gravur zum Versand gelangt.

Wird das Gut zur Ausführung nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist Pro Gravur nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitung des Liefertermins, bzw. Nichteinhalten der Lieferfrist, für welche Pro Gravur kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegung oder Streik, Aussperrung, Stromunterbrüche, höhere Gewalt, Maschinen- oder Werkzeugschaden während der Produktion) berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Pro Gravur für den eventuell entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitung haftet Pro Gravur höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.

5. Gewerblicher Rechtsschutz

5.1 Entwürfe, Hilfsmaterial, Negative, Platten, Formgeräte, Filme, Digitale Daten, Schablonen, Modelle, die von Pro Gravur zur Auftragserledigung hergestellt wurden, bleiben Eigentum von Pro Gravur, auch wenn der Kunde zu deren Erstellung finanziell beigetragen hat.

5.2. Pläne, Zeichnungen, Skizzen und anderes Eigentum des Kunden werden bei Pro Gravur auf Risiko des Kunden gelagert.

6. Toleranzen

6.1. Pro Gravur verpflichtet sich zur sach- und fachgerechten Herstellung von Gravuren und Cliches. Toleranzen werden im Rahmen des technisch möglichen eingehalten, soweit die Arbeitsbedingungen seitens des Endanwenders bekannt sind. Drucktemperaturen müssen zur Berechung von Ausdehnungskorrekturen bekannt sein. Papiergewichte, Papierqualitäten müssen zur Bestimmung von Relieftiefen bekannt sein. Pro Gravur kann keine Verantwortung für Druck- und Prägeresultate übernehmen wenn die Werkzeuge nicht fach- und sachgerecht eingesetzt werden.

7. Reproduktionsrecht

Die Reproduktion aller vom Auftraggeber der Pro Gravur zur Verfügung gestellten Bild-, Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.

8. Haftungsbeschränkung

Eine Haftung für fehlerhafte und unvollständig angelieferte Unterlagen sowie für Datenverluste und fehlerhafte Daten, von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von Pro Gravur nicht übernommen. Die Haftung von Pro Gravur beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällig weiter geltend gemachte direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 18.6.1993 gegenüber dem Endverbraucher, weg bedungen.

9. Mängelrüge, Reklamationen

Die von Pro Gravur gelieferte Ware ist bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben unverzüglich, spätestens aber vor Weiterverwendung in der Maschine, oder unmittelbar nach den ersten Druck- und Prägeresultaten, also vor dem Druck der Auflage zu erfolgen, ansonsten die Ware als angenommen gilt. Pro Gravur haftet nicht bei allfälliger Nichteignung von Werkzeugen und bei Weiterverwendung der gelieferten Ware trotz erkannten Mängeln. Pro Gravur verpflichtet sich zu schnellstmöglichem Ersatz, Reparatur oder Modifikation von solcher Ware. Weitergehender Schadenersatz wird ausgeschlossen. Als Lieferant haftet Pro Gravur zudem nicht für Folgeschäden, z.B. Verzug für Abpackungsarbeiten, Rücknahme vom Verkaufspunkt der Ware, die mit Pro Gravur Werkzeugen veredelt wurde, oder sinngemäss ähnliche Vorkommnisse.

10. Anerkennung

Die Erteilung eines Auftrages an Pro Gravur schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein.

11. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Teile ist Bern. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte Berns zuständig, sofern keine anderen Abmachungen getroffen worden sind. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Pro Gravur AG, Bern, Mai 2008

Download: Allgemeine Geschäftsbedingungen

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