Version vom 12. Februar 2026
A Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachstehend «AVB») gelten jeweils in der neuesten Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der 4Plate by Pro Gravur AG (nachstehend «Pro Gravur») und ihrer Kunden, wenn sie in Angebot oder Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden.
- Diese AVB gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Pro Gravur diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn Pro Gravur Lieferungen in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos
ausführt.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschliesslich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AVB.
B Angebot/Vertragsschluss
- Die Angebote von Pro Gravur sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, Pro Gravur hat diese schriftlich und ausdrücklich als verbindlich erklärt. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot. Pro Gravur ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwanzig Werktagen nach seinem Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung oder Leistung an den Kunden erklärt werden.
- Sollten für das Vorbereiten eines Angebotes Entwicklungen, technische Leistungen oder andere Vorleistungen nötig sein, so können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
c preise
- Alle Preise verstehen sich netto, ab Werk von Pro Gravur bzw. des Lieferanten (EXW gemäss INCOTERMS 2020), ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Steuern (inklusive Mehrwertsteuer), Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen gehen zu Lasten des Kunden.
- Die Preise basieren auf den vom Kunden gelieferten Spezifikationen. Im Fall von Änderungen der Spezifikationen behält sich Pro Gravur die Anpassung der Preise vor.
- Preise auf Basis von ungenauen oder nicht vollständigen Spezifikationen gelten als Richtpreise und sind unverbindlich. Sie werden nach Massgabe des Wertes der von Pro Gravur erbrachten Arbeit und der Aufwendungen festgesetzt.
- Alle Preise verstehen sich vorbehältlich ausserordentlicher Umstände, die nicht vorausgesehen werden konnten oder die nach den von den Parteien angenommenen Voraussetzungen ausgeschlossen waren und welche die Auftragserfüllung hindern oder übermässig erschweren.
D Zahlungsbedingungen
- Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug (Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen) zu erfolgen, vorbehältlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen.
- Mit Ablauf der vereinbarten Zahlungstermine kommt der Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Massgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto von Pro Gravur. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Pro Gravur behält sich den Ersatz weitergehenden Schadens vor.
- Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldsummen, bspw. für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Auftragserfüllung über mehr als zwei Monate hinzieht, ist Pro Gravur berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung ihrer Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit werden in der Auftragsbestätigung festgelegt.
E Lieferumfang und -termine
- Lieferungen und Leistungen von Pro Gravur sind in der Auftragsbestätigung oder dem verbindlichen Angebot einschliesslich Anlagen oder durch Verweis einbezogenen Dokumenten (z.B. Produktspezifikation, technische Standards) abschliessend aufgeführt. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden sind nur mit schriftlicher Bestätigung von Pro Gravur verbindlich.
- Von Pro Gravur angegebene Liefer-/Leistungszeiten sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass sie Pro Gravur ausdrücklich und schriftlich in der Auftragsbestätigung als „verbindlich“ bestätigt hat.
- Verzögern sich die Mitwirkungshandlungen des Kunden, namentlich der Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen (Bild, Textvorlagen, Lithos, Manuskripte, Datenträger, Gut zur Aufführung etc.), erforderlicher Genehmigungen oder Freigaben, oder die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen oder sonstigen Verpflichtungen des Kunden, verlängert sich eine angegebene oder vereinbarte Lieferfrist bzw. verschiebt sich ein angegebener oder vereinbarter Liefertermin um die Dauer der Verzögerung.
- Bei Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins bzw. bei Nichteinhalten einer verbindlichen Lieferfrist, für welche Pro Gravur kein Verschulden trifft, berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder von Pro Gravur für den eventuell entstandenen Schaden Ersatz zu verlangen.
- Pro Gravur behält sich das Recht zur Teillieferung vor.
F Eigentumsvorbehalt
Pro Gravur bleibt Eigentümerin der gesamten Lieferung, bis der Kunde die vereinbarten Zahlungen vollständig geleistet hat. Der Kunde ermächtigt Pro Gravur, die zur Wahrung des Eigentumsvorbehalts allenfalls erforderlichen Registereintragungen vorzunehmen.
G Geistiges Eigentum
- Alle Entwürfe, einschliesslich Hilfsmaterial, Know-how, Negative, Platten, Formgeräte, Filme, digitale Daten, Schablonen, Modelle, die Pro Gravur allein oder zusammen mit anderen während der Auftragserfüllung erstellt hat, gehören ohne Weiteres vollumfänglich und ausschliesslich Pro Gravur. Die Nutzung dieser Entwürfe durch den Kunden setzt eine separate schriftliche Vereinbarung voraus.
- Die Nutzung aller vom Kunden der Pro Gravur zur Verfügung gestellten Bild-, Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Kunden die entsprechenden Rechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung. Der Kunde hält Pro Gravur von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten an den zur Verfügung gestellten
Bild-, Textvorlagen, Muster und dergleichen schadlos.
H Gewährleistung, Mängel
- Pro Gravur gewährleistet ausschliesslich, dass die Lieferung den vereinbarten Spezifikationen und den von Pro Gravur schriftlich zugesicherten Eigenschaften entspricht sowie von gutem Material und sach- und fachgerechter Herstellung ist. Jede weitergehende Mängelhaftung, insbesondere für Druck- und Prägeresultate bei nicht fach- und sachgerechtem Einsatz oder falscher bzw. unvollständiger Information über die Arbeitsbedingungen des Endanwenders (insb. Drucktemperaturen, Papiergewichte, Papierqualitäten) sowie für gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften, ist ausgeschlossen. Unwesentliche produktionsbedingte Abweichungen von vereinbarten Spezifikationen oder zugesicherten Eigenschaften lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
- Der Kunde hat die Lieferung nach Erhalt unverzüglich auf Mängel, Vollständigkeit und Vertragskonformität zu untersuchen. Bei der Eingangsprüfung erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Lieferung, schriftlich zu rügen. Zeigen sich später Mängel, welche anlässlich der Eingangsprüfung nicht erkennbar waren, muss die Rüge unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Entdeckung, schriftlich erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge gilt die Lieferung als genehmigt.
- Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, ist Pro Gravur berechtigt, vom Kunden Ersatz für die ihr entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
- Weist die Lieferung einen Mangel auf, so hat der Kunde lediglich Anspruch auf Nachbesserung durch Pro Gravur, welche nach ihrer Wahl innerhalb angemessener Frist eine Ersatzlieferung oder Reparatur vornimmt.
- Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln, insbesondere auf Wandelung, Minderung, Schadenersatz (vorbehältlich Ziff. I), Aufhebung oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.
- Pläne, Zeichnungen, Skizzen und dergleichen des Kunden werden bei Pro Gravur auf Risiko des Kunden gelagert.
I Haftungsbeschränkung
Eine Haftung von Pro Gravur sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche gilt nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Die Haftung für Hilfspersonen ist gänzlich ausgeschlossen.
J Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für beide Parteien ist Bern (Stadt), Schweiz. Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien untersteht Schweizer Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
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